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Sozialrechtliche Lösungen bei schwerstkranken Kindern

Beratung und Umsetzung sozialrechtlicher Lösungen für Familien mit einem schwerstkranken Kind
(bis 26 Jahre) zur Vermeidung finanzieller oder arbeitsrechtlicher Nachteile.
Damit bei den Angehörigen keine Erkrankungen durch psychosoziale Überbeanspruchung oder Überschuldung entstehen, werden unter ärztlicher Koordination folgende Angebote unterbreitet:


Bei Akutbehandlung im Krankenhaus
  • Begleitperson: Mitaufnahme oder tägliche Fahrten anstatt der stationären Mitaufnahme;
    Regelung der Folgekosten
  • Mithilfe beim Schutz von Arbeitsplätzen der Angehörigen
  • Klärung der Kostenübernahme für Krankenfahrt, -transport sowie bei erforderlicher Haus-
    haltshilfe
  • Regelmäßige Prüfung der materiellen Situation zur Vermeidung einer Überschuldung
  • Zuschussanträge bei Behörden, ggf. auch Beantragung einmaliger Zuschüsse bei Stiftungen
Nachstationäre Zeit
  • Chroniker-Regelung, Zuzahlungsminderung
  • Klärung der Kostenübernahme für Anschlussheilbehandlung, stationäre oder ambulante Rehabilitationsmaßnahme sowie sozialmedizinisch indizierten familienorientierten Rehabilitation
  • Rücküberweisung ins Gemeinwesen; Kontakt zu örtlichen Fachdiensten, Selbsthilfegruppen (…)
Gesundheitliche Einschränkung über 6 Monate
Einleitung von Antragsverfahren für
  • einen Schwerbehindertenausweis
  • die Feststellung der Schwerpflegebedürftigkeit
Palliativsituation (zusätzlich zum bisher Erwähnten)
  • Ausweitung des Kinderpflege-Krankengeldes auf bis zu 6 Monate
  • Vermittlung zu Verwaistenkuren- und Gruppen
Durch die Erfolge der Medizin können immer mehr kranke und behinderte Kinder geheilt werden,
die vor 20 Jahren noch mit Sicherheit gestorben wären. Diese medizinischen Erfolge sind mitunter
durch langwierige Behandlungsserien möglich. Da es hier um Leben und Tod geht, müssen zumeist
alle anderen Familienmitglieder ihre Anliegen hinten anstellen und die Begleitung des Kindes in den
stationären und ambulanten Behandlungsphasen organisieren. Da die Diagnose / die Behandlung
die Familie meistens unerwartet trifft, neigen Eltern dazu, z. B. ihre Arbeitsplätze zu kündigen, ob-
wohl das nicht notwendig wäre.

Das alles erfuhr ich vor 11 Jahren, als ich das erste mal für krebskranke Kinder und ihren Familien
gearbeitet habe. Meine damalige Chefin hat mich sehr darin unterstützt, alle sozialen Rechte dieser
Familien Stück für Stück kennen zu lernen, entsprechende Seminare zu besuchen und ein sozial-
rechtliches "Grundsatzkonzept" zu erarbeiten (s. Publikationen)

Der Sozialstaat sieht Heute noch vielfältige Möglichkeiten vor, um diese Familien vor neuen, zusätz-
lichen Problemen zu schützen. Diese Hilfen sind nicht immer für den Bürger eindeutig erkennbar und
müssen aus verschiedenen Rechtsgebieten zusammengetragen werden. Als weiterer Schritt muss
dieser Sachverhalt den behandelnden Ärzten vorgestellt und mit ihnen abgestimmt werden, weil es
sich um sog. "Nebenleistungen zur Behandlung" handelt, die ärztlich bestätigt werden müssen.